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Lizenzvereinbarungen

Lizenzvereinbarungen für Software der Veris GfB mbH

Es gelten uneingeschränkt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veris Gesellschaft für Bildungswesen mbH - im Folgenden „Veris GfB mbH“ - für die Lieferung von verlagseigener Software. Sofern deren unmittelbare Anwendung durch die Besonderheiten der Software unanwendbar erscheint, gelten sie entsprechend. Beim Vertrieb von Software Dritter gelten die Vorschriften des jeweiligen Herstellers bzw. Lieferanten. Durch Öffnen der Schutzhülle/Folienverpackung bzw. Außenversiegelung der Ware vereinbart der Kunde (Endnutzer) mit der Veris GfB mbH die nachfolgenden Regeln über Urheber- und Nutzungsrechte an der Software:

1. Die Veris GfB mbH und der Käufer sind sich darüber einig, dass die von der Veris GfB mbH erstellten und gelieferten Softwareerzeugnisse schutzwürdige und schutzfähige eigenschöpferische Leistungen sind, unabhängig von gesetzlichen oder nach der Rechtsprechung entwickelten Schutzrechtsmerkmalen. Der Käufer erkennt die daraus folgenden ausschließlichen Rechte der Veris GfB mbH ausdrücklich an und verpflichtet sich zu ihrer uneingeschränkten Beachtung.

2. Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen an dem Werk, insbesondere an der Software und der Bedienungsanleitung, steht ausschließlich der Veris GfB mbH zu. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Unabhängig davon vereinbaren die Vertragspartner hiermit, dass auf die Software die Regeln des Urheberrechts anzuwenden sind.

3. Die Veris GfB mbH überlässt dem Endnutzer die nicht ausschließliche schuldrechtliche Befugnis, die Software vertragsgemäß zu nutzen. Vertragsgemäß ist nur die Nutzung, bei der die Software mit Hilfe der im Handbuch beschriebenen Anweisungen bedient wird. Insbesondere sind Veränderungen, Bearbeitungen und Umgestaltungen der Software nicht zulässig.

4. Die Software darf zur selben Zeit auf nicht mehr Rechnern gespeichert und genutzt werden als Lizenzen erworben wurden.

5. Soweit der Käufer der Softwareerzeugnisse als Händler auftritt, so ist er beim Wiederverkauf im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt, ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach Maßgabe dieser Bestimmungen in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veris GfB mbH zu übertragen. Es gilt insbesondere der Eigentumsvorbehalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veris GfB mbH entsprechend. Darüber hinaus bedarf jede Weitergabe (z.B. durch Verkauf, Vermietung oder Verleih) der Software an Dritte und damit jede Übertragung der Nutzungsbefugnis der schriftlichen Erlaubnis der Veris GfB mbH.

6. Dem Käufer ist es untersagt, die von der Veris GfB mbH erstellte und gelieferte Software zu kopieren, außer es ist eine entsprechende Lizenz erworben worden. Er darf die Software ferner nicht verändern, bearbeiten, umgestalten oder Dritten überlassen. Für den Fall, dass der Käufer die von der Veris GfB mbH gelieferte Software missbräuchlich verwendet und/oder unerlaubte Kopien veranlasst oder eine Bearbeitung oder Veränderung der Software selbst vornimmt oder veranlasst oder die Software Dritten überlässt, ist er verpflichtet - unbeschadet sonstiger weitergehender Rechtsansprüche der Veris GfB mbH - einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 10.000 für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlen. Der Schadensersatz wird ohne vorherige Abmahnung an den Zuwiderhandelnden sofort fällig und ist von der ersten Geltendmachung an mit 5 Prozentpunkten (bei Unternehmen gem. § 14 BGB mit 8 Prozentpunkten) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

7. Der Käufer verpflichtet sich seinerseits, soweit er zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt ist, durch entsprechende Geschäfts- oder Vertragsbedingungen seine Kunden zur Beachtung der Rechte der Veris GfB mbH und dieser Bedingungen zu verpflichten.

8. Die schriftlichen Unterlagen (Bedienungshandbücher etc.) dürfen nicht vervielfältigt werden.

9. Veris GfB mbH und Käufer stimmen darin überein, dass nach dem Stand der Technik Fehler der Software auch bei sorgfältiger Erstellung nicht ausgeschlossen werden können. Der Käufer wird angemessene Vorkehrungen für den Fall treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, z. B. durch Datensicherung.

10. Die Veris GfB mbH haftet jedoch nicht für Fehler, die durch den Einsatz seiner Software beim Anwender auftreten können. Die missbräuchliche Anwendung durch versuchte Manipulationen seitens des Käufers kann zu irreparablen Schäden an dessen Hard- und Software - insbesondere zum endgültigen Verlust der Software und der gespeicherten Daten - führen, für die die Veris GfB mbH keine Haftung übernimmt.

11. Wenn der Kunde gegen die Pflichten verstößt, die ihm aus den oben angeführten Vereinbarungen erwachsen, kann die Veris GfB mbH die Nutzungsbefugnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

Veris Gesellschaft für Bildungswesen mbH
Unternehmensbereich Veris Verlag
Stand: 01. Juni 2010

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